AGB

 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

für Dienstleistungen der Firma Schneiderei Draht 

Stand: 01.01.2021

 

Schneiderei Draht

Kaiserallee 95a

76185 Karlsruhe

Telefon: 0721/ 470 470 40

 

USt-IdNr. DE 270 220 550

 

Email: info@schneiderei-karlsruhe.com

Internet: www.schneidereidraht.de

oder: www.schneiderei-karlsruhe.com

 

 

   §1. Geltungsbereich.

 

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Schneiderei Draht

nachstehend Dienstleister genannt, mit seinem Vertragspartner nachstehend Auftraggeber – genannt.

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen

oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

 

 

   §2. Vertragsgegenstand.

 

Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen

Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.     

 

 

   §3. Zustandekommen des Vertrages.

 

Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch

den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch die Schneiderei Draht zustande.     

 

 

   §4. Vertragsdauer und Kündigung.

 

§4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.

 

§4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 3 Wochen zum Monatsende vereinbart.

 

§4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn:

der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer

angemessenen Nachfrist nicht leistet. Der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät

(Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

 

§4.4 Eine Kündigung ist nicht möglich, sobald wir eine Sache verändern (gilt für Änderungen und Reparaturen).

 

§4.5 Kündigungsfolgen:

Im Falle einer wirksamen Kündigung sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf.

gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht

oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Für eine durch

die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz

leisten. Bei Sonderbestellungen wie z. B. Maßgeschneiderten Kleidung, Stickerei oder Kundenspezifischen Druckstoffen usw.

übernimmt der Auftraggeber die komplette bis dahin von uns geleisteten Kosten an die Dritte plus 30%er Aufschlag für

unsere Leistungen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.

Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.     

 

 

   §5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner.

 

§5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die

aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

 

§5.2 Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit

in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung

und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.

 

§5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich,

so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

 

§5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern

der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sein denn individualvertraglich

ist etwas anderes vereinbart. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner

bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen

zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

 

§5.5 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des

vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und

 zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung

unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers

eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung

berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht. Gegebenfalls

 werde die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten

Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen

Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.     

 

 

   §6. Preise und Zahlungsbedingungen

 

§6.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Preises nach Beendigung

oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis fällig und berechnet,

soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.

 

§6.2 Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in

Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze

beruhen auf einem nach besten Wissen durchgeführte Bewertung des Leistungsumfangs.

 

§6.3 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.

 

§6.4 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach

dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen.

Die Verzugszinsen betragen 5 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.     

 

 

   §7. Haftung

 

§7.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister

ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers

oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für

die leicht fahrlässige Verletzung wesentlichen Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren

Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.

 

§7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung,

den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen,

gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.     

 

 

   §8. Gerichtsstand.

 

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz.     

 

 

   §9. Unsere Änderungsservice.

 

§9.1 Aus Gründen der Hygiene bieten wir alle unseren Kunden nur gereinigten Kleidungsstücken zu uns bringen.

Es bleibt uns vorbehalten für nicht gereinigte Kleidungsstucke ein Preisaufschlag von 5 Euro/Stück zu verlangen.

 

§9.2 Alle Änderungsangebote sind freibleibend und verpflichten uns nicht zur Auftragsannahme. 

 

§9.3 Wir ändern die Kleidung auch nach den vom Kunden angegebenen Maßen und lehnen daher jegliche

Haftung für unpassende Kleidung ab. Wir weisen darauf hin, dass eine nachträgliche Änderung

der Kleidung möglich ist. Die Kostenübernahme oder -teilung richtet sich nach dem Einzelfall. 

 

§9.4 Reklamationen werden nur innerhalb von 14 Tagen vom Abholdatum angenommen.

 

§9.5 Wir übernehmen keine Garantie für fremd hergestellten Waren. 

 

§9.6 Schäden, die durch unsachgemäße Maßnahmen des Kunden hervorgerufen werden,

begründen keinen Anspruch gegen die Schneiderei Draht.     

 

 

   §10. Abholungsverzug.

 

Für geänderte Kleidungsstücke, die im Laufe von 6 Monaten nicht abgeholt werden,

trägt Schneiderei Draht keine Haftung und wird von weiterer Aufbewahrung befreit.     

 

 

   §11. Eigentumsvorbehalt/ Zurückhaltung.

 

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Neuangefertigte Ware Eigentum der Schneiderei Draht.

Wir sind berechtigt die Geänderte oder Reparierte Sachen bis zur vollständigen Zahlung zurückhalten.       

 

 

   §12. Datenspeicherung.

 

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen

der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und

gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Die von uns gespeicherten Daten werden nicht an die Dritte weitergegeben.     

 

 

   §13. Salvatoresche Klausel.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen

hiervon nicht berührt. Es gilt dann eine wirksame Bestimmung, die den mit den unwirksamen Bestimmungen angestrebten

wirtschaftlichen Erfolg soweit wie möglich erreicht. Sollten sich in den ABG ergänzungsbedürftige Lücken offenbaren,

sind diese so auszufüllen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.